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RECHTSGEBIETE

KOMPETENZEN

Ehe und eingetragene Partnerschaft
Als spezialisierte Rechtsanwältinnen haben wir umfassende Kenntnis der Rechtslage während der Ehe und Partnerschaft. Diese beinhaltet auch die gestalterischen Möglichkeiten Ihres Güterrechts im Rahmen von Eheverträgen. Sodann gilt es im Zusammenhang mit Eheverträgen bzw. Partnerschaftsverträgen oft auch die passende erbvertragliche Regelung vorzunehmen.
Konkubinat

Dass das Konkubinat im Schweizerischen Recht nicht spezifisch geregelt ist, bedeutet nicht, dass die verschiedenen Bereiche des Zusammenlebens (Wohneigentum, Miete, Haushaltskosten, Inventar, Auflösung von Konkubinaten) keiner rechtlichen Regelung bedürfen.
Gerade unverheiratete Frauen, die jahrelang für die gemeinsamen Kinder und den Partner da waren, verstehen oft nicht, dass sie trotzdem keinen Anspruch auf persönlichen Unterhalt haben, sondern – sofern sie keinen Konkubinatsvertrag abgeschlossen hatten – von einem Tag auf den anderen wieder arbeitstätig werden müssen.
Es zeigt sich, dass der Abschluss eines Konkubinatsvertrags existenziell sein kann. Mit einem Konkubinatsvertrag und einer schriftlichen Vereinbarung bezüglich der Kindsbelange, insbesondere der Betreuung in guten Zeiten, kann verhindert werden, dass sich die Fronten bei einer Trennung noch mehr verhärten.
Gerne unterstützen wir sie daher bei der Ausarbeitung eines auf Sie und Ihre Situation zugeschnittenen Konkubinatsvertrags.

Trennung und Scheidung

Trennungen sowohl verheirateter als auch unverheirateter Paare gehen sehr oft mit starken emotionalen Belastungen einher. Diese erfordern sowohl eine zeitnahe Regelung des Getrenntlebens, sprich der Kinderbelange wie Obhut und Betreuung, des Kinder- wie auch allenfalls des Ehegattenunterhalts, sowie der Zuteilung der (ehelichen) Wohnung. Dies kann auf dem Wege einer aussergerichtlichen Trennungsvereinbarung oder vor Gericht in einem Eheschutzverfahren geschehen.

Im Falle einer Scheidung gilt es, die geeigneten rechtlichen Schritte einzuleiten und die gegebenen Ansprüche abzuklären. Die umfassende Informationsbeschaffung und Dokumentation oft über den gesamten Zeitraum von der Heirat bis zur Scheidungseinleitung ist dabei essenziell, aber nicht immer ganz einfach. Nebst den Bereichen, die bereits bei der Regelung des Getrenntlebens von Belang waren, sind bei der Scheidung auch die gegenseitigen güterrechtlichen Ansprüche abzugelten. Ebenfalls sind die Vorsorgeverhältnisse zu regeln. Da strittige Scheidungsverfahren oftmals sowohl zeit- als auch kostenintensiv sind, können individuell angepasste Lösungen im Rahmen von Scheidungsvereinbarungen besonders interessant sein. Dies ist speziell bei Patchwork-Konstellationen und Unternehmerfamilien der Fall.

Ändern sich die Verhältnisse nach einer Trennung oder Scheidung wesentlich und dauerhaft, beispielsweise aufgrund der Geburt eines weiteren Kindes, kann die Abänderung eines Eheschutzentscheides oder eines Scheidungsurteils erforderlich sein. Ob die Voraussetzungen für die erfolgreiche Abänderung im Einzelfall aber tatsächlich erfüllt sind, ist für den Laien nicht einfach zu erkennen. Wir schätzen für Sie gerne die rechtliche Situation ein und unterstützen Sie gegebenenfalls bei einem Abänderungsverfahren.

Kindesrecht

Nebst der Regelung der Kinderbelange im Rahmen von Trennungen und Scheidungen können Kinder auch in den Fokus der KESB geraten, insbesondere wenn diese das Kindswohl als gefährdet erachtet und deshalb Kindesschutzmassnahmen (beispielsweise Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Fremdplatzierung, Obhutsentzug, Weisungen, etc.) in Betracht zieht.

Volljährigenunterhalt

Erreichen Kinder das 18. Altersjahr und befinden sie sich noch in Ausbildung, können sich komplizierte Fragen hinsichtlich Unterhaltspflicht der Eltern stellen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche auf sogenannten Volljährigen- oder Mündigenunterhalt (als volljährige Person) bzw. Ihre Pflicht zur Leistung von Volljährigenunterhalt (als Elternteil) abzuklären.

Vaterschaft

Nicht immer fallen biologische und rechtliche Vaterschaft zusammen. Wir helfen Ihnen, die Vaterschaft zu klären und allfällige Ansprüche geltend zu machen oder auf der anderen Seite zu Unrecht erhobene Ansprüche abzuwehren.

Erwachsenenschutz

Steht eine Verbeiständung zur Diskussion? Oder wurden Sie fürsorgerisch untergebracht? Wir stehen Ihnen bei, um sich in einer solchen Situation zurechtzufinden und die geeigneten Schritte zu unternehmen.
Weiter informieren wir Sie über die Möglichkeiten der vorgängigen Regelung Ihrer Betreuung in Form eines Vorsorgeauftrages und/oder Patientenverfügung und erstellen die entsprechenden Dokumente für Sie.

Internationales Familienrecht

Im Zuge der zunehmenden Globalisierung und Migration sind familienrechtliche Angelegenheiten mit Auslandbezug immer häufiger und komplexer. Wir sind Ihnen behilflich, bei internationalen Sachverhalten den Überblick zu behalten und die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht wie auch die Vollstreckung ausländischer Entscheide in der Schweiz abzuklären. Mit einer deutschen Fachanwältin für  Familienrecht sind wir insbesondere darauf spezialisiert, Probleme im Familienrecht mit Bezug zu Deutschland zu lösen. Wenn mit der Scheidung in Deutschland nicht alle Scheidungsnebenfolgen geregelt wurden, besteht die Möglichkeit, in der Schweiz einen Antrag auf Ergänzung des Scheidungsurteils zu stellen. Gerne stehen wir Ihnen hierbei beratend und prozessierend zur Verfügung.

Opferhilfe und Geschädigtenvertretung / Strafverteidigung

Gerade im Zusammenhang mit Fällen von häuslicher Gewalt sind nebst Eheschutzverfahren / Regelung von Kinderbelangen bei unverheirateten Eltern auch Gewaltschutzmassnahme- und Strafverfahren ein Thema. Sinnvoll und effizient ist dabei die Begleitung und Vertretung der Parteien sowohl im familien- als auch strafrechtlichen Verfahren durch ein und dieselbe Rechtsanwältin.